Klasse BE

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse BE. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Die Ausbildungklasse BE

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
- Anhänger über 750kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5to.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- ausbildungordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen? - Theorieprüfung entfällt

- Praktische Prüfung ist abzulegen (Sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, ausserorts, Autobahn und Kraftfahrstrasse)
Wissenswertes Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 haben
- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren(Zugfahrzeug max.7,5to zG)
- dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren.
- Diese Klassen werden auf das 65.Lebensjahr befristet.
Danach können diese Klassen nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustandes und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
- Wer nicht umschreiben lässt, darf ab dem 65.Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5to zG* fahren. Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
- Wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen(über 12to zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50.Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen
- Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen
- Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, L(2) und M(3) unbefristet, die Klassen C1(1) und C1E(1) befristet auf das 65.Lebensjahr erteilt.

(1)Klasse C1 und C1E= Kfz bis 7,5to zG* mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges; ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12to nicht übersteigen.

(2)Klasse L = Traktoren bis 32km/h bbH**, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h bbH**

(3)Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm Hubraum und einer bbH** von nicht mehr als 45km/h.

*zG = zulässige Gesamtmasse

** bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Sonstiges Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen:L und M
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen