Klasse B

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse B. Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Ausbildungsklasse B

Was darf ich mit dieser Klassen fahren? Kraftwagen bis 3,5to zG(zulässiges Gesamtgewicht)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5to folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750kg zG
- Anhänger über 750kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5to.

Eingeschlossene Klassen: L und AM
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff und
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich ablegen? - Theorieprüfung ist abzulegen (Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden; Bei Erweiterung 20 Fragen - bei mehr als 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Achtung: Man kann pro Frage mehr Fehlerpunkte als einen machen)
- Praktische Prüfung ist abzulegen (sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstrasse)
Wissenswertes Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 haben
- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren(Zugfahrzeug max.7,5to zG)
- dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren.
- Diese Klassen werden auf das 65.Lebensjahr befristet.
Danach können diese Klassen nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustandes und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
- Wer nicht umschreiben lässt, darf ab dem 65.Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5to zG* fahren. Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
- Wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen(über 12to zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50.Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen
- Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen
- Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, L(2) und M(3) unbefristet, die Klassen C1(1) und C1E(1) befristet auf das 65.Lebensjahr erteilt.

(1)Klasse C1 und C1E= Kfz bis 7,5to zG* mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges; ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12to nicht übersteigen.

(2)Klasse L = Traktoren bis 32km/h bbH**, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h bbH** (mehr über Klasse L)

(3)Klasse AM (mehr über Klasse M)

*zG = zulässige Gesamtmasse
** bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Sonstiges Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L und AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen