Klasse CE

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse CE:

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Schwerere Lastzüge
Kraftwagen über 3,5to zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750kg zG
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff und
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Fahrstunden s.u.

Erweiterung von Klasse C auf CE:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C mit CE:
Sie können natürlich auch die Klassen C und CE zusammen absolvieren. Somit reduziert sich die Gesamtzahl der Überlandfahrten von insgesamt 10 auf 8, Autobahnfahrten von 4 auf 3 und Nachtfahrten von 6 auf 3. (siehe auch Klasse C)
- 8 Überlandfahrten
- 3 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Welche Prüfung muss ich ablegen? Theorie:
Jeweils ein Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung nicht bestanden

Praxis:
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 60 Minuten - Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrasse
Wissenswertes Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.

Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben:

- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.

- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet

- Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.

- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren
Sonstiges - Mindestalter:18(21)
- Vorbesitz: C
- Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs