Berufskraftfahrer BKrFQG

Kenntnisbereiche nach Anlage 1 BKrFQV

(1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden.
Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.

(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten (Module) erteilt werden.

(3) Mindestens eine Ausbildungseinheit umfasst einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich.

Die Aufteilung des Lehrstoffs in die einzelnen Module erfolgt in unserer Ausbildungsakademie nach den Empfehlungen des Verlages Heinrich Vogel aus dem Hause Springer.


1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

1.1* Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, insbesondere:

– Drehmomentkurven,
– Leistungskurven,
– spezifische Verbrauchskurven eines Motors,
– optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers und
– optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

– Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage,
– kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage,
– bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung,
– Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs,
– Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle,
– Verhalten bei Defekten,
– Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP),
– vorausschauende Notbremssysteme (AEBS),
– Antiblockiersystem (ABS),
– Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und
– andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme.

1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere:

– Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2,
– Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses,
– geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik,
– konstante Geschwindigkeit,
– ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck und
– Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die ein effizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen.

1.3a Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, insbesondere:

– sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen,
– künftige Ereignisse vorhersehen,
– ermessen, welche Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen getroffen werden müssen,
– die Verwendung der damit verbundenen Sicherheitsausrüstung beherrschen und sich bewusst machen, wann eine Fahrt aufgrund extremer Witterungsbedingungen verschoben oder abgesagt werden muss,
– sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr oder Ablenkung beim Fahren (durch die Nutzung elektronischer Geräte, Nahrungs- und Getränkeaufnahme usw.),
– Gefahrensituationen erkennen, sich daran anpassen und den damit verbundenen Stress bewältigen, vor allem in Bezug auf Größe und Gewicht des Fahrzeugs und auf schwächere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder, und
– mögliche Gefahrensituationen erkennen und korrekte Schlüsse ziehen, wie aus dieser potenziell gefährlichen Lage Situationen entstehen können, in denen Unfälle möglicherweise nicht mehr vermieden werden können, sowie Maßnahmen auswählen und durchführen, durch die die Sicherheitsabstände so erhöht werden, dass ein Unfall noch vermieden werden kann, falls die potenziellen Gefahren auftreten sollten.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

1.4 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

– bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,
– Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,
– Nutzung von Automatikgetrieben,
– Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,
– Berechnung des Nutzvolumens,
– Verteilung der Ladung,
– Auswirkungen der Überladung auf die Achse,
– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt,
– Arten von Verpackungen und Lastträgern,
– wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist,
– Feststell- und Verzurrtechniken,
– Verwendung der Zurrgurte,
– Überprüfung der Haltevorrichtungen,
– Einsatz des Umschlaggeräts und
– Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.


Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

1.5 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts, insbesondere:

– richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs,
– rücksichtsvolles Verkehrsverhalten,
– Positionierung auf der Fahrbahn,
– sanftes Abbremsen; Beachtung der Überhänge,
– Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege),
– angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben,
– Umgang mit den Fahrgästen und
– besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder).

1.6 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

– bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,
– Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,
– Nutzung von Automatikgetrieben,
– Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,
– Verteilung der Ladung,
– Auswirkungen der Überladung auf die Achse und
– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.


2. Anwendung der Vorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:

– höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,
– Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,
– Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und
– Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

2.2 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

– Beförderungsgenehmigungen,
– im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,
– Fahrverbote für bestimmte Straßen,
– Straßenbenutzungsgebühren,
– Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,
– Erstellen von Beförderungsdokumenten,
– Genehmigungen im internationalen Verkehr,
– Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),
– Erstellen des internationalen Frachtbriefs,
– Überschreiten der Grenzen,
– Verkehrskommissionäre und
– besondere Begleitdokumente für die Güter.


Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

2.3 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr, insbesondere:

– Beförderung bestimmter Personengruppen,
– Sicherheitsausstattung in Bussen,
– Sicherheitsgurte und
– Beladen des Fahrzeugs.

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

3.1* Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:

– Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,
– Verkehrsunfallstatistiken,
– Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und
– menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

3.2* Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere:

– allgemeine Informationen,
– Folgen für die Kraftfahrer,
– Vorbeugungsmaßnahmen,
– Checkliste für Überprüfungen und
– Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.

3.3* Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:

– Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen,
– physische Kondition,
– Übungen für den Umgang mit Lasten und
– individueller Schutz.

3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:

– Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung,
– Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann,
– Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und
– grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

3.5 Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere:

– Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage,
– Vermeidung von Nachfolgeunfällen,
– Verständigung der Hilfskräfte,
– Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe,
– Reaktion bei Brand,
– Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses,
– Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste,
– Vorgehen bei Gewalttaten und
– Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

3.6* Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:

– Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen,
– unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers,
– unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers,
– Wartung des Fahrzeugs,
– Arbeitsorganisation und
– kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

3.7* Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

– Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader),
– unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten),
– Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten,
– unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und
– Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).


Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

3.8* Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

– Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen),
– unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr,
– Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen,
– Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr) und
– Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenkraftverkehr.

*
Diese Unterkenntnisbereiche stehen nicht im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit.