Alle Bus und LkW-Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen mit den Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1/C1E, D/DE und D1/D1E.
Die Weiterbildung ist im Inland oder einem EU-Mtgliedsland(in dem er beschäftigt ist) zu erwerben. Die Weiterbildung an sich gliedert sich insgesamt auf 35 Stunden die in den 5 Jarhen in maximal 5 Einheiten aufgesplittet werden darf (also z.B. 5 Einheiten x 7 Stunden = 35 Stunden).
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist durch die Termine der Einführung der gesetzlichen Regelungen somit bis spätestens folgendem Datum zu erlangen:
- für Busfahrer bis einschließlich 9.September 2013
- für LkW-Fahrer bis einschließlich 9.September 2014
Ausnahmen: Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit der jeweiligen Führerscheine in Einklang zu bringen, kann beim entsprechenden Ablaufdatum des Füherscheins bis zu folgenden Daten verzögert werden:
- für Busfahrer bis einschließlich 9.September 2015
- für LkW-Fahrer bis einschließlich 9.September 2016
Die Weiterbildung ist in der Regel in Module aufgeteilt, bei uns in 5 Module, damit Sie jedes Jahr ein Modul absolvieren können. Auf Anfrage bieten wir natürlich auch komplette Weiterbildungen in 5 Tagen oder andere Einteilungen, fragen Sie uns einfach!
Folgende Termine stehen bereits fest:
Datum | Modul |
12.01.2013 | Modul 1 |
16.02.2013 | Modul 2 |
23.02.2013 | Modul 3 |
16.03.2013 | Modul 4 |
23.03.2013 | Modul 5 |
11.05.2013 | Modul 1 |
25.05.2013 | Modul 2 |
15.06.2013 | Modul 3 |
22.06.2013 | Modul 4 |
29.06.2013 | Modul 5 |