Alle Bus und LkW-Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen mit den Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1/C1E, D/DE und D1/D1E.

Die Weiterbildung ist im Inland oder einem EU-Mtgliedsland(in dem er beschäftigt ist) zu erwerben. Die Weiterbildung an sich gliedert sich insgesamt auf 35 Stunden die in den 5 Jarhen in maximal 5 Einheiten aufgesplittet werden darf (also z.B. 5 Einheiten x 7 Stunden = 35 Stunden).

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist durch die Termine der Einführung der gesetzlichen Regelungen somit bis spätestens folgendem Datum zu erlangen:
- für Busfahrer bis einschließlich 9.September 2013
- für LkW-Fahrer bis einschließlich 9.September 2014
Ausnahmen: Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit der jeweiligen Führerscheine in Einklang zu bringen, kann beim entsprechenden Ablaufdatum des Füherscheins bis zu folgenden Daten verzögert werden:
- für Busfahrer bis einschließlich 9.September 2015
- für LkW-Fahrer bis einschließlich 9.September 2016

Die Weiterbildung ist in der Regel in Module aufgeteilt, bei uns in 5 Module, damit Sie jedes Jahr ein Modul absolvieren können. Auf Anfrage bieten wir natürlich auch komplette Weiterbildungen in 5 Tagen oder andere Einteilungen, fragen Sie uns einfach!

Folgende Termine stehen bereits fest:

Datum Modul
12.01.2013 Modul 1
16.02.2013 Modul 2
23.02.2013 Modul 3
16.03.2013 Modul 4
23.03.2013 Modul 5
11.05.2013 Modul 1
25.05.2013 Modul 2
15.06.2013 Modul 3
22.06.2013 Modul 4
29.06.2013 Modul 5