Die am 01.Oktober 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung 2003/59/EG regelt durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Durch das BKrFQG müssen alle gewerblich tätigen LkW- und Bus-Fahrer grundlegende Änderungen in der Grundqualifikation und der Weiterbildung hinnehmen.

In der Anlage 1 der BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) sind alle Rahmenvorgaben für Ausbildungsstätten, Aus- und Weiterbildungen geregelt.