Für die Erlangung der Grundqualifikation gibt es mehrere Wege.

1.) Berufsausbildung:
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder einer vergleichbaren Ausbildung(derzeit gibt es keine vergleichbaren Ausbildungsberufe, die die Anforderungen erfüllt!!!)

2.) Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation:
Bei der Grundqualifikation nimmt der Fahrer an einer 7.5-stündigen IHK-Prüfung teil (Praxis und Theorie). Voraussetzung dafür ist eine bereits im Besitz befindliche Fahrerlaubnisklasse.
Bei der beschleunigten Grundqualifikation nimmt der Fahrer an einem Lehrgang mit 140 Zeitstunden teil (einschließlich 10 Praxisstunden). Am Ende steht eine 90-minütige theoretische Prüfung bei der zuständigen IHK. Die entsprechende Fahrerlaubnis muss man bei der beschleunigten Grundqualifikation vorher nicht besitzen.

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Wie erlange ich die Grundqualifikation?

Ausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) Lehrgang nicht erforderlich Lehrgang (140 x 60min) inklusive 10 Praxisstunden
Berufskraftfahrer Fahrerlaubnis ist die Voraussetzung für die Prüfung Fahrerlaubnis nicht Vorussetzung für die Prüfung
Ausbildungsberuf mit vergeliechbaren Kenntnissen IHK-Prüfung (7.5 Stunden) IHK-Prüfung (1.5 Stunden)

Welches Mindestalter gilt bei LkW?

Klasse Ausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre

Welches Mindestalter gilt bei Bus?

Klasse Ausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
D 18 Jahre (Linienverkehr bis 50km)
sonst 20 Jahre
21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50km)
sonst 23 Jahre
DE 18 Jahre (Linienverkehr bis 50km)
sonst 20 Jahre
21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50km)
sonst 23 Jahre
D1 18 Jahre - 21 Jahre
D1E 18 Jahre - 21 Jahre