Auszüge aus dem Bussgeldkatalog
Hier finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen Bussgeldkatalog. Stand: 01.01.2004. Für die Richtigkeit des Inhaltes keine Gewähr!
(Den aktuellsten Bussgeldkatalog finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr)
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt das Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Abstand:
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbo
Überholen:
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Halten und Parken:
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR; Bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40,-Euro, 1 Punkt;
... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vor oder in Feuerwehrzufahrten geparkt 50,- EUR, 1 Punkt;
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
TÜV / Abgasuntersuchung:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR
um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punk
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an
einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Berauschende Mittel, unabhängig von der konsumierten Menge !
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung verliert man den Führerschein auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille
Erhöhung der Regelsätze:
Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:
40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR
4. Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen mit Bussen und Lkw(auch Gefahrgut)
Die Ahndung von Manipulationen an Geschwindigkeitsbegrenzern wurde von € 50
auf € 100 (für Fahrer) und von € 75 auf € 150 (für Halter) erhöht (Nrn. 223, 224
BKatVO).
Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen durch Omnibusse mit Fahrgästen
und kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern wurden durchgängig angehoben.
Ab einer Überschreitung von 11 Km/h innerorts €40,- ,1 Punkt
Ab einer Überschreitung von 21Km/h innerorts und 26 Km/h außerorts Fahrverbot
Für Fahrer von Gefahrgut-Lkw sind höhere Sanktionen bei wiederholter
Missachtung der Zeichen 261 (Sperre für gekennzeichnete Fahrzeuge mit
gefährlichen Gütern) und 269 (Sperre für Fahrzeuge mit wassergefährdender
Ladung) vorgesehen. Während der erstmalige Verstoß weiterhin mit 100 € und
drei Punkten bewertet ist, wird bei einer erneuten Missachtung eines
Durchfahrverbotes gemäß Nr. 152.1 BKatVO ein Bußgeld von 250 € sowie ein
Monat Fahrverbot und drei Punkte im VZR verhängt.
Die Überschreitung der Fristen für die Hauptuntersuchung führt bei Lkw und
Omnibussen ebenfalls zu höheren Bußgeldern. Durch die Nummernfolgen 186.1.
und 186.2. wird zukünftig zwischen Pkw und Lkw/Omnibussen unterschieden. Bei
letzteren gilt zukünftig die Fristversäumnis bis 2 Monate wird mit 15 €, mehr als
2 Monate mit 25 €, mehr als 4 Monaten mit 40 € und einem Punkt sowie mehr
als 8 Monate mit 75 € und zwei Punkten geahndet. Hinsichtlich der Pkw hat sich
nichts geändert.
Nicht verkehrssicheres Verstauen der Ladung oderLadeeinrichtung 50 €, bei Gefährdung 75 € (Nrn. 102.1, 102.1.1 BKatVO)
Bei Pkw verbleibt es bei den bisherigen Sätzen (35 € / 50 €).
Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit 40 € (ein Punkt im VZR)
Sonstiges:
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR; 1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR
Den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt in einem Reisebus über 3,5to nicht angelegt 30,-EUR
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind 30,- EUR
bei mehreren Kindern 35,- EUR
(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt
Straftaten im Straßenverkehr:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
Davon ausgenommen sind kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs , wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte