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Führerschein
Quad Klasse
Ausbildungangebot für die neue Quad Klasse S
Jetzt ist sie endlich da!!! Die neue Ausbildungklasse S für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die neue Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt. Da es allerdings wie bei so vielen Gesetzen noch keine wirkliche Einigkeit gibt, sind noch kleine Änderungen zu erwarten. Vorab wollen wir Ihnen allerdings einen kleinen Einblick geben:
| Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h - Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) - mit Motoren-/Antriebsarten: - Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm - andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung - Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung |
| Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie: - 12 Doppelstunden Grundstoff - Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
| Welche Prüfungen muss ich ablegen? |
Theorie: - bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Praxis: Dauer mindestens 30 Minuten (Prüfungsinhalt: Fahren innerorts) |
| Wissenswertes |
- Die Führerscheinklasse S wird zum 01.02.2005 eingeführt. - Zulassung - Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei; - benötigen aber eine Betriebserlaubnis; - dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden. - Helmpflicht - Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen. - Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll. Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben. - Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L. |
| Sonstiges |
- Mindestalter: 16 - Vorbesitz: - - Eingeschlossene Klassen:- - Ausbildung: Theorie/Praxis - Prüfung: Theorieprüfung/Praxisprüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Sehtest - Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen - Ausweis |